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Geschäfts- und Lieferbedingungen

Mit Unterfertigung dieser Urkunde akzeptiert der Käufer die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen:

1. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum

2. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bekannt gegebenen Maße und der von ihm getätigten Anweisungen.

3. Annahmeverzug: Für den Fall des unbegründeten Annahmeverzugs des Käufers kann die Verkäuferin ab der vierten Woche nach Abholtermin eine Lagergebühr in der Höhe von EUR 5,- pro Tag verlangen. Wird die Ware dann nach weiteren 4 Wochen nicht abgeholt, kann die Verkäuferin unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts für den Fall des fruchtlosen Ablaufes derselben vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten. Für den Fall, dass der Vertragsrücktritt durch die Verkäuferin auf ein
schuldhaftes Verhalten des Käufers zurückzuführen ist, ist die Verkäuferin berechtigt, ohne konkreten Nachweis eines Schadens 30 % des bezüglichen Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz, der aber der richterlichen Mäßigung unterliegt, zu begehren.

4. Vertragsrücktritt: Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Verkäuferin die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; der letztere Fall tritt nur unter der Voraussetzung ein, dass der Kunde ohne konkreten Nachweis eines Schadens eine pauschalierte Entschädigungszahlung in Höhe von 30 % des Kaufpreises, der aber der richterlichen Mäßigung unterliegt, bezahlt. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Ersatzanspruch der Verkäuferin angerechnet.

5. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den von der Verkäuferin für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rück- tritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Verkäuferin, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Käufer, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Es genügt, wenn der Käufer ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die der Verkäuferin enthält, der Verkäuferin oder deren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Käufer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es wird ausdrücklich auf § 3
Konsumentenschutzgesetz verwiesen.

6. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzug ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist zulässig.

7. Schadenersatz: Sämtliche Schadenersatzansprüche (insbesondere also auch jene wegen Lieferverzug der Verkäufe- rin) sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt bei Verbrauchergeschäften, nicht für Personenschäden und für Schäden an der zur Bearbeitung übernommenen Sache. Soweit kein Verbrauchergeschäft vorliegt, hat der Geschädigte zu beweisen, dass der Verkäuferin grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

8. Gewährleistung: Ausschließlich bei Vorliegen eines unternehmerbezogenen Rechtsgeschäftes trifft die Beweislast, dass ein von der Verkäuferin zu vertretender Mangel bei Ablieferung bereits vorgelegen hat, den Käufer.

9. Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- bzw. Buchungsdaten des Kunden, werden in der EDV der Verkäuferin gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von dieser nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.

10. Rechtswahl/Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das in 6370 Kitzbühel sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Informationen zur Abholung Ihrer Möbel:

Sehr geehrter Kunde! Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Möbel-Selbstabholung zu gewährleisten, ersuchen wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

  1. Rechtzeitige Anmeldung: Rufen Sie bitte unbedingt einige Tage vor Abholung Ihrer Möbel an, und vereinbaren Sie einen Abholtermin
  2. Kaufpreis: Die Ware kann Ihnen erst ausgefolgt werden, wenn der gesamte Kaufpreis bezahlt ist. Sie haben die Möglichkeit, entweder an unserer Kasse in bar zu bezahlen, oder Sie überweisen den vereinbarten Kaufpreis, bevor Sie die Möbel abholen, auf dem Bankweg. In zweiterem Fall bringen Sie bitte den bankbestätigten Überweisungsabschnitt mit. Achtung! Bei Banküberweisungen bitte immer Ihre Kaufvertragsnummer auf dem Beleg vermerken.
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